Whistleblowing ist eine Pflicht

Whistleblowing ist eine Pflicht

Gibt es Verpflichtungen für Unternehmen bezüglich Whistleblowing?

Beim Whistleblowing (zu Deutsch: etwas aufdecken, jemanden verpfeifen) werden Hinweise auf Missstände in Unternehmen, Hochschulen, Verwaltungen usw. gegeben.

Der Whistleblower ist meist ein – auch ehemaliger –Mitarbeiter, der aus eigener Erfahrung berichtet. Wir erinnern uns an einer Reihe von öffentlichkeitswirksamen Fällen in den vergangenen Jahren. Beziehen wir uns hierbei auf das Arbeitsumfeld, geht es um Information durch Beschäftigte über Missstände, von denen sie an ihrem Arbeitsplatz erfahren und als Whistleblower eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung spielen.

Zum Schutz der Whistleblower kommen die EU-Whistleblower-Richtlinien ins Spiel, welche 2019 verabschiedet wurden. Diese zielt darauf ab, gemeinsame Mindeststandards für den Schutz von Hinweisgebern in der gesamten EU zu schaffen. Besonderer Fokus liegt auf der Einrichtung sicherer Meldewege und die Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung von Vergeltungsmaßnahmen. Laut EU Whistleblowing-Richtlinie sind Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab 50 Mitarbeitern, sowie Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern dazu verpflichtet, vertrauliche Hinweisgebersysteme einzurichten und Schutzmaßnahmen zu implementieren. Italien ist dieser Verpflichtung 2023 nachgekommen und sieht bei Nichteinhaltung Sanktionen für die Unternehmen vor.

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Dr Mirko Udovich
Autor Dr. Mirko Udovich
Geschäftsführender Gesellschafter

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