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Gehaltsangaben in Stellenanzeigen – Sinn oder Unsinn? In Italien besteht keine Pflicht zur Angabe des Gehalts oder eines Gehaltskorridors in Stellenanzeigen im Unterschied zu Österreich, wo dies seit 1.März 2011 verpflichtend angegeben werden muss.

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Gehaltsangaben in Stellenanzeigen – Sinn oder Unsinn?

In Italien besteht keine Pflicht zur Angabe des Gehalts oder eines Gehaltskorridors in Stellenanzeigen im Unterschied zu Österreich, wo dies seit 1.März 2011 verpflichtend angegeben werden muss. Mit der Einführung dieser Regelung wollte man eine Gehaltstransparenz erzielen. Wurde diese jedoch erreicht und ist dies ein zu kopierendes Modell?

Immer öfter wird in Stelleninseraten oft auch der Zusatz erwähnt, dass der Arbeitgeber „zur kollektivvertraglichen Überzahlung“ bereit ist. Es bleibt somit festzuhalten, dass bei vielen Stellenanzeigen doch kein Rückschluss auf das tatsächlich zu erwartende Gehalt möglich ist. Die Realität zeigt zudem, dass das Gehalt zu einer der zentralen Fragen im letzten Drittel der Bewerbungsprozesse wird.

Alle Unternehmen zahlen marktgängig, manche am unteren, manche am oberen Ende. Die wenigsten Arbeitgeber haben zudem strikte Vergütungssysteme, sondern meist eine gewisse Elastizität, die mit zunehmender Verantwortung und Berufserfahrung deutlich größer wird. Der alleinige Fokus auf Bezahlung lässt wichtige Faktoren wie die Unternehmenskultur, Karriere- und Weiterbildungsmöglichkeiten, flexible Arbeitszeitmodelle, Möglichkeiten von Teilzeit, attraktive Standorte, hybride und flexible Arbeitsmodelle, Zusatzleistungen, Kinderbetreuung, und vieles mehr nachrangig erscheinen. Sind sie aber nicht.

von Mirko Udovich

Mirko Udovich
Geschäftsführender Gesellschafter
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