Nur mit grünem Pass - Ab 15. Oktober Pflicht am Arbeitsplatz – Experte beantwortet die wichtigsten Fragen
Nur mit grünem Pass - Ab 15. Oktober Pflicht am Arbeitsplatz – Experte beantwortet die wichtigsten Fragen
Green-Pass-Pflicht ab 15.Oktober: Das müssen Sie wissen. CORONAKRISE: Personalexperte Mirko Udovich hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen
Am 15. Oktober tritt das Gesetzesdekret Nr. 127 vom 21. September über die Einführung des Grünen Passes im Arbeitsbereich in Kraft. Das Gesetzesdekret ist recht klar, doch ergeben sich für die Unternehmen und Beschäftigten in der Privatwirtschaft auch einige Fragen. Wir haben mit dem Personalberater und „WIKU“-Experten Mirko Udovich gesprochen.
„WIKU“: Ab wann beginnt die Pflicht des Green Pass für die Arbeitnehmer und wann endet diese?
Mirko Udovich: Die Pflicht den gültigen Green Pass vor Arbeitsantritt vorzuweisen, um den Arbeitsplatz betreten zu dürfen, gilt ab 15. Oktober und endet am 31. Dezember 2021. Bis dahin befindet sich Italien nämlich per Verordnung wegen der Corona-Pandemie im Notstand.
„WIKU“: Wie bekomme ich einen gültigen Green Pass?
Udovich: Es gelten die „3 G“. Ich muss gegen Corona geimpft, davon genesen oder negativ getestet sein. Achten muss man auf die Gültigkeit des Tests: Nach einem negativen
Antigen-Test gilt der Grüne Pass für 48 Stunden, nach einem negativen PCR-Test 72 Stunden. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss also alle 48 oder 72 Stunden einen neuen Test machen.
„WIKU“: Wer bezahlt den Test für die nicht Geimpften?
Udovich: Der Arbeitnehmer. Es handelt sich hier nämlich nicht um eine persönliche Schutzausrüstung, wie Schutzhelme, Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe usw.
„WIKU“: Wer muss einen gültigen Green Pass besitzen, um arbeiten zu dürfen, nur Arbeitnehmer?
Udovich: Jeder der eine Arbeit im privaten Bereich ausübt unabhängig vom Arbeitsvertrag, gleich ob Angestellter, freier Mitarbeiter oder Selbstständiger.
„WIKU“: Im Falle eines Werksvertrages also, wenn zum Beispiel eine Firma eine Instandhaltung oder Reparatur in meinem Unternehmen verrichtet, muss ich den Green Pass
von dem Arbeiter verlangen auch, wenn es nicht ein Mitarbeiter meines Betriebes ist?
Udovich: Ja. Und: Sollte der Arbeiter jenes Fremdunternehmens mit dem Sie einen Wartungsvertrag haben, keinen gültigen Green Pass haben, darf er Ihr Unternehmen nicht betreten. Und sollte Ihnen durch diese nicht durchgeführte Arbeit ein Schaden entstehen, können Sie diesen dem Auftragnehmer anlasten.
„WIKU“: Gibt es Unterschiede, ob die Arbeit in einem geschlossenen Raum oder im Freien, zum Beispiel auf einer Baustelle, ausgeübt wird?
Udovich: Nein. Der gültige Green Pass ist in jedem Fall notwendig, also in beiden Fällen.
„WIKU“: Muss ich den Green Pass auch von meinen Kunden und Lieferanten verlangen, wenn ich ein Gespräch in meinem Büro mit ihnen führe?
Udovich: Wenn es ein Arbeitsgespräch ist, ja. Wenn Sie zum Beispiel Wirtschaftsberater sind und ein Kunde zu Ihnen kommt, um eine Beratung zu erhalten, entsteht ein Arbeitsverhältnis und Sie sind verpflichtet, den gültigen Green Pass ihres Klienten zu verlangen.
„WIKU“: Muss ich bei Vorstellungsgesprächen auch den Green Pass verlangen?
Udovich: Nein, es handelt sich hier nicht um ein Arbeitsverhältnis. Sie müssen die vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen einhalten.
„WIKU“: Muss man auch als Arbeitgeber einen Grünen Pass haben?
Udovich: Wenn der Arbeitgeber sein Unternehmen betritt, ja. Er sollte eigentlich mit gutem Beispiel vorangehen.
„WIKU“: Muss der Arbeitgeber jeden Tag jeden Mitarbeiter auf einen gültigen Green Pass prüfen?
Udovich: Nein, die Kontrolle kann stichprobenartig erfolgen. Der Arbeitgeber wird sich entsprechend organisieren und einen Plan aufstellen, damit er eine Übersicht über die durchgeführten Stichproben hat und nachweisen kann, dass sie gemacht wurden.
„WIKU“: Wer darf beziehungsweise muss den Green Pass prüfen?
Udovich: Der Arbeitgeber, eine interne oder externe von ihm beauftragte Person mit entsprechender schriftlicher Ermächtigung als Datenbeauftragter laut der Datenschutzgrundverordnung.
„WIKU“: Wie wird der Green Pass kontrolliert und welche Daten sind dem Prüfer ersichtlich?
Udovich: Die Gültigkeit des Green Pass wird ausschließlich über die App „Verifica C19“ kontrolliert. Der Prüfer sieht hier lediglich den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum und das grüne Häkchen – sofern der Pass gültig ist, sonst erscheint ein rotes X. Er sieht somit keine sensiblen Daten und die Privacy wird nicht verletzt. Ob jemand geimpft, genesen oder getestet ist, ist nicht erkennbar, diese Daten sind verschlüsselt und einzig vom Gesundheitsministerium ersichtlich.
„WIKU“: Aber verletzt der Green Pass nicht trotzdem die Privacy?
Udovich: Nein. Denn der Green Pass wurde in Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten der gesamten EU-Staaten erstellt.
„WIKU“: Darf der Arbeitgeber den Green Pass auch in Papierform vom Arbeitnehmer bekommen und diesen aufbewahren? Das würde die ständigen Prüfungen ersparen.
Udovich: Nein, bis jetzt hat sich der Datenschutzbeauftragte negativ dazu geäußert. Hierzu erwartet man allerdings noch weitere Äußerungen. Zum heutigen Datum darf der Arbeitgeber den Green Pass nicht in Papierform aufbewahren.
„WIKU“: Müssen ausländische Arbeiter auch einen Green Pass haben, wenn sie in Italien arbeiten und ist der italienische Green Pass ausreichend?
Udovich: Ja, alle müssen einen gültigen Green Pass vorweisen. Für die EU-Bürger wurde der Green Pass von der EU ausgestellt und hat somit dieselbe Gültigkeit wie der italienische. Für nicht EU-Bürger hat das italienische Gesundheitsministerium mit der Verordnung vom 29. Juli 2021 genau bestimmt, für welche Länder der in jenem Staat ausgestellte Green Pass mit dem italienischen gleichgesetzt ist. Diese Länder sind: Kanada, Japan, Israel, Großbritannien und Nordirland sowie die USA. Alle anderen müssen den Green Pass in Italien
neumachen.
„WIKU“: Mitarbeiter im Außendienst kommen oft nicht regelmäßig in die Firma. Wer soll die kontrollieren? Kann dies der Kunde machen, den er besucht?
Udovich: Ja.
„WIKU“: Kann ein Mitarbeiter, der keinen gültigen Impfpass besitzt, verlangen im „Smart Working“ zu arbeiten?
Udovich: Er kann fragen, es aber nicht verlangen. Denn der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ihm dies zu gewähren.
„WIKU“: Welches sind die Konsequenzen, wenn man keinen gültigen Green Pass hat?
Udovich: Ab dem 15. Oktober ist man unentschuldigt abwesend, wenn man keinen Grünen Pass hat oder angibt, keinen zu besitzen.
„WIKU“: Welche Konsequenz hat eine unentschuldigte Abwesenheit für mich?
Udovich: Sie sind von der Arbeit suspendiert und erhalten kein Gehalt für die Zeit Ihrer Abwesenheit.
„WIKU“: Werden die Beiträge aber weiter eingezahlt?
Udovich: Nein. Sie sind unentschuldigt abwesend und es wird kein Gehalt – weder ein direktes noch indirektes – ausbezahlt und auch keine Beiträge noch andere Zulagen werden für Sie eingezahlt. Für diese Zeit der Abwesenheit fehlen Ihnen diese Tage bei der Rentenberechnung und Abfindungsberechnung.
„WIKU“: Wie lange bin ich von der Arbeit suspendiert?
Udovich: Solange Sie nicht einen gültigen Green Pass vorweisen, bis zum 31. Dezember 2021.
„WIKU“: Kann der Arbeitgeber Mitarbeiter entlassen, die mehrmals keinen gültigen Green Pass vorweisen?
Udovich: Nein. Arbeitgeber können einen Mitarbeiter deshalb nicht entlassen, es besteht die Pflicht der Erhaltung des Arbeitsplatzes. Es ist nur die Aussetzung der Zahlung des Gehaltes vorgesehen, weil es sich um eine unentschuldigte Abwesenheit handelt.
„WIKU“: Gibt es weitere Sanktionen und Disziplinarmaßnahmen für jene Mitarbeiter, die keinen Green Pass haben?
Udovich: Wenn ein Mitarbeiter erklärt, keinen gültigen Green Pass zu haben oder bei der Eingangskontrolle festgestellt wird, dass er keinen gültigen Green Pass hat, sind keine weiteren Sanktionen vorgesehen, außer der Aussetzung der Gehaltszahlung. Wenn der Mitarbeiter dennoch – also ohne gültigen Green Pass – an seinem Arbeitsplatz ist, ist eine Sanktion von 600 bis 1500 Euro vorgesehen. Dies wird als Missachtung eines Gesetzes geahndet. Diese Strafe wird vom Regierungskommissar verhängt. Die Firma erstattet Anzeige an das Regierungskommissariat und dieses wird dann die Strafe verhängen.
„WIKU“: Gibt es Ausnahmeregelung für Betriebe unter 15 Mitarbeiter?
Udovich: Betriebe mit weniger als 15 Mitarbeitern können nach dem fünften Tag der unentschuldigten Abwesenheit wegen des fehlenden Green Pass den Mitarbeiter suspendieren und einen neuen Mitarbeiter mit einem Zeitvertrag von maximal 10 Tagen einstellen. Dieser Zeitvertrag ist ein einziges Mal für die weitere Dauer von maximal 10 Tagen verlängerbar.
„WIKU“: Sind die Dringlichkeitsmaßnahmen zum Schutz des Arbeitsplatzes vom April 2020 – also die Sicherheitsmaßnahmen –mit dem Green Pass ab 15. Oktober 2021 noch gültig?
Udovich: Absolut ja! Diese müssen zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer weiterhin eingehalten werden. Ziel des Green Pass ist es, den maximalen Schutz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gewähren.
Aktuelle Artikel
Alle Formen der Arbeit verdienen Anerkennung
Die Gesellschaft ist darauf geeicht, intelligente Menschen und bestimmte „Genies“ mit Anerkennung zu überhäufen. Wer einen hohen Managerposten hat, hat es geschafft.
Ghosting durch Bewerber
In der heutigen Arbeitswelt, die zunehmend durch Digitalisierung und veränderte Kommunikationsstrukturen geprägt ist, erleben viele Unternehmen ein Phänomen, das vor wenigen Jahren noch kaum bekannt war: „Ghosting durch Bewerber“.