Das „3. Geschlecht“ in Stellenanzeigen
Das „3. Geschlecht“ in Stellenanzeigen
Wofür steht die Abkürzung (m/w/d) bei Stellenanzeigen?
Sicherlich werden Sie schon gesehen haben, dass in immer mehr Stellenausschreibungen die Abkürzung (m/w/d) steht. Wofür steht das „d“? Der Zusatz „d“ für „divers“ ist für intersexuelle Menschen gedacht und soll zeigen, dass die Bewerberauswahl geschlechtsneutral erfolgt. Während Arbeitgeber in Deutschland seit 2019 dazu verpflichtet sind, ihre Stellenanzeigen genderneutral zu veröffentlichen, gibt es in Italien noch keine entsprechende Gesetzgebung. In Stellenanzeigen findet sich heute längst nicht nur die Abkürzung (m/w/d). Zum Kürzel-Wirrwarr gesellen sich auch Formulierungen wie:
(m/w/i) =männlich/weiblich/intersexuell
(m/w/t) = /transgender
(m/w/a) = /anders
(m/w/x) = /undefiniertes Geschlecht
(m/w/gn) = /geschlechtsneutral

Von diesen Kürzeln ist (m/w/t) allerdings falsch, denn transgender ist nicht mit Intersexualität gleichzusetzen. Transsexuelle Menschen lassen sich eindeutig einem Geschlecht zuordnen und tun dies auch selbst. Der Zusatz m/w/d scheint sich durchzusetzen. Auch wenn es in Stellenanzeigen schrecklich bürokratisch wirkt, geht es mit der Anerkennung des 3. Geschlechts darum, geschlechtsneutral zu formulieren. Transparenz, Sachlichkeit und Wertschätzung sind für einen professionellen Personaler ohnehin Grundlage eines gelungenen Recruiting-Prozesses und keine bloße Formsache.

Aktuelle Artikel
Whistleblowing ist eine Pflicht
Gibt es Verpflichtungen für Unternehmen bezüglich Whistleblowing? Beim Whistleblowing (zu Deutsch: etwas aufdecken, jemanden verpfeifen) werden Hinweise auf Missstände in Unternehmen, Hochschulen, Verwaltungen usw. gegeben.
Resilienz und der Geist des Anfängers
Was braucht es, um Erfolg zu haben? Unerwartete Begegnungen können zu Erfolg führen, doch wir müssen sie auch in positive Ergebnisse verwandeln können.